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Sie wollen sich an unserer Schule anmelden?

Ihre Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Vollzeitbildungsgängen und der Fachoberschule 11 ist mit dem Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres möglich.

Füllen Sie online alle erforderlichen Informationen aus und geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an!
Am Ende müssen Sie ein Kontrollblatt (2-fach als Kopie für Ihre Unterlagen) ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den unten genannten Bewerbungsunterlagen im Sekretariat der Schule abgeben!

Das Verschicken der Bewerbungsunterlagen per Mail ist nicht möglich.

Sie wollen sich an unserer Schule anmelden? Klicken Sie auf den Button und füllen Sie die Anmeldung online aus!

Online Anmeldung

Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung eingereicht werden:

  • Ausgedrucktes und unterschriebenes Kontrollblatt aus Online-Anmeldung
    Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben!     
  • Personalausweis bzw. Geburtsurkunde
    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Geburtsurkunde zur Anmeldung mit oder senden Sie diese als Kopie mit.
  • Lebenslauf mit Foto
    In tabellarischer Form mit eigenhändiger Unterschrift
  • Letztes Zeugnis im Original bzw. als beglaubigte Kopie
    In der Regel das Halbjahreszeugnis. Die Übereinstimmung von Original und Kopie kann auch vor Ort bestätigt werden. Das Abschluss-/ Abgangszeugnis muss zum Schuljahresbeginn (Tag der Einschulung) eingereicht werden.
  • SchülerTicket / AzubiTicket (nicht für die Bewerbung notwendig)
    Schüler/innen, die vollzeitschulische Bildungsgänge besuchen, können das SchülerTicket der REVG erwerben. Es gilt an 365 Tagen im ganzen Verkehrsverbund Rhein-Erft. Bei einer Entfernung von mehr als 5 km zwischen Wohnung und Unterrichtsort (kürzester Fußweg) beträgt der Eigenanteil in der Regel 14,00 € pro Monat, unter 5 km derzeit 40,10 € pro Monat. Auszubildende können das AzubiTicket der REVG erwerben. Es gilt an 365 Tagen im ganzen Verkehrsverbund Rhein-Erft. Es kostet 66,50 € pro Monat. Die Formulare sind im Sekretariat oder im Fahrgastcenter erhältlich.   
  • NEU im Schuljahr 2023/24: Ab dem 01.11.2023 stellt der Rhein-Erft-Kreis den Schülerinnen und Schülern das Deutschlandticket zur Verfügung. Diese Regelung ist zunächst auf das laufende Schuljahr beschränkt. 
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG  (nicht für die Bewerbung notwendig)
    Schüler/innen, die ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolvieren müssen bzw. möchten, benötigen zu Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als zwei Monate ist! Persönlich zu beantragen bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung! (Sie erhalten zum Schuljahresanfang von der Schule ein Anschreiben für die Beantragung. Nur hiermit können Sie das Führungszeugnis bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen.)

Die Bildungsgänge des dualen Systems sind Pflichtbildungsgänge, d.h., dass Anmeldungen im Prinzip über das gesamte Schuljahr möglich sind. In der Regel erfolgen Anmeldung und Einschulung in der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres. Hierzu muss der Berufsausbildungsvertrag (ersatzweise eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes) und das letzte Zeugnis vorgelegt werden.

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