2-jährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Berufsbild
Kennzeichnend für die Arbeit der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers ist die unterstützende Tätigkeit als pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege, Versorgung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren im Familienbereich, in Kindertagesstätten, Krippen, Kindergärten und anderen Einrichtungen.
Der Beruf erfordert insbesondere Kontaktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsfähigkeit, gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Freude an Spiel und musischen Betätigungen, aber auch fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang und in der Betreuung des Kindes.
Materialien / Download
Aufnahmevoraussetzungen
- Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht
- mindestens Erster Schulabschluss
Ausbildungsdauer und Ausbildungsform
Wir bieten zwei unterschiedliche Organisationsformen an.
- zweijährige Vollzeitform
ca. 32-35 Unterrichtsstunden pro Woche (Mo-Fr)
Praktika in Familien und Kindergärten/Kindertagesstätten von insgesamt 16 Wochen - Zweijährige praxisintegrierte Ausbildung (PiA):
Im ersten Jahr 3 Schultage, im zweiten Jahr 2 Schultage mit 8 bis 9 Unterrichtsstunden.
Im ersten Jahr 2 Praxistage pro Woche, im zweiten Jahr 3 Praxistage pro Woche.
Für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist außerdem ein Ausbildungsvertrag in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) erforderlich. Sie schließen zunächst eine Ausbildungsabsichtserklärung mit einer Kindertageseinrichtung ab, die im Rhein-Erft-Kreis liegt. Die Einrichtung bzw. der Träger unterzeichnet die Kooperationsvereinbarung mit unserer Schule. Außerhalb des Rhein-Erft-Kreises darf die Einrichtung nur nach Rücksprache gewählt werden. Der Vertrag beginnt in der Regel am 1. August des Jahres, unabhängig vom Zeitpunkt des 1. Schultages.
Qualifikationen und Abschlüsse
Nach dem 2. Jahr sind die folgenden Qualifikationen und Abschlüsse möglich:
- Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in mit dem Bestehen der Abschlussprüfung
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe