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BERUFSKOLLEG DES RHEIN-ERFT-KREISES IN BERGHEIM |
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2-jährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in |
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Berufsbild und Ausbildungsziel In Lebenssituationen, die durch Krankheit, Behinderung, Alter und schwierige soziale Lebenslagen gekennzeichnet sind, bedarf die selbstbestimmte Lebensführung oft der Unterstützung und Hilfe von außen. Die Ausbildung zu staatlich geprüften Sozialhelferinnen und Sozialhelfern führt zum Erwerb einer vielfältigen Helferqualifikation hinsichtlich der Unterstützung, Betreuung und Versorgung von Hilfebedürftigen. Sie arbeiten jedoch stets auf Weisung und unter Anleitung des Fachpersonals. Die Ausbildung vermittelt neben der Grundqualifikation der Assistenz zur selbstständigen Lebensführung einen breiten und differenzierten Einblick in die verschiedenen Berufs- und Arbeitsfelder der Gesundheits- und Sozialpflege. Entsprechend der breit gefächerten Ausbildung ist das Tätigkeitsfeld vielfältig. Sozialhelferinnen und Sozialhelfer arbeiten in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten-, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in privaten Haushalten.
Aufnahmevoraussetzungen - Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht - mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Ausbildungsdauer - zweijährige Vollzeitform - ca. 32-35 Unterrichtsstunden pro Woche (Mo.-Fr.) - Praktika in außerschulischen Lernorten insgesamt 16 Wochen
Qualifikationen und Abschlüsse - Mit Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird der Hauptschulabschluss nach 10 oder der mittlere Schulabschluss ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben. - Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Schüler den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in“.
Weiterbildungsmöglichkeiten Aufgrund der breiten Orientierung im Bereich Gesundheits- und Sozialpflege erhalten vor allem Jugendliche eine gute Entscheidungsgrundlage und zusätzliche Einstiegsqualifikation für zahlreiche Fachausbildungen im Bereich der Kranken-, Alten- und Familienpflege. |
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