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BERUFSKOLLEG DES RHEIN-ERFT-KREISES IN BERGHEIM |
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Fachschule für Sozialpädagogik - Staatlich anerkannte/r Erzieher/in |
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Berufsbild und Ausbildungsziel Erzieher/innen sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, in Feldern der Jugendsozialarbeit, in der Jugendkulturarbeit sowie in Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche.
"Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein." (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002)
Dauer der Ausbildung Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre. An zwei Jahren Vollzeitunterricht in der Schule (incl. 16 Wochen Praktika) schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) an.
Unterrichtsfächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit (musisch-kreative, Gestaltung/Spiel, Sprache/Medien, Natur/kulturelle Umwelt), Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit
Aufnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind neben dem Nachweis der persönlichen Eignung: - der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) - eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder der Abschluss der 2-jährigen Berufsfachschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife) oder der Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife)
Bei Bewerber/innen, die eine allgemeine Hochschulreife nachweisen, werden Einzelfallentscheidungen getroffen (z.B. Anrechung eines soziales Jahres oder eines einschlägigen Ersatzdienstes).
Die Bewerberin oder der Bewerber hat ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorzulegen.
Fachschulexamen und Fachhochschulreife Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil am Ende des vorwiegend theoretischen Ausbildungsabschnittes und einem praktischen Prüfungsteil am Ende des Berufspraktikums. Die Fachhochschulreife kann von den Studierenden erworben werden, die das Fachschulexamen bestanden haben und am erweiterten Unterrichtsangebot in Englisch und Mathematik teilgenommen haben.
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