|
|
||||
|
BERUFSKOLLEG DES RHEIN-ERFT-KREISES IN BERGHEIM |
||||
|
|
Bäcker / Bäckerin |
|||
|
Beruf Der Beruf des Bäckers/ der Bäckerin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Dauer der Ausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Verkürzung auf 2,5 Jahre ist bei guten schulischen und betrieblichen Leistungen mit Zustimmung des Ausbilders möglich.
Aufnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein gültiger Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung für das Berufskolleg wird durch den Betrieb oder direkt in der Schule vorgenommen. Ein allgemeinbildender Abschluss ist als Eingangsvoraussetzung nicht erforderlich.
Unterrichtsorganisation Die Berufsausbildung erfolgt im dualen System, d.h. im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Der Unterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Wochentagen (Montag und Dienstag) mit insgesamt 12 Stunden statt. Im zweiten Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden an einem Tag regelmäßig (Mittwoch) und an einem weiteren Tag (Donnerstag) vierzehntägig mit insgesamt 10 Unterrichtsstunden beschult. Im dritten Ausbildungsjahr kommen die Auszubildenden nur an einem Wochentag (Donnerstag) für 8 Stunden zur Schule.
Unterricht Der Unterricht erfolgt lernfeldorientiert in Lernsituationen. Durch fachpraktischen Unterricht wird der theoretische Unterricht vertieft und ergänzt.
Folgende Lernfelder sind Gegenstand des Unterrichts: - Unterweisen eines neuen Mitarbeiters/ einer neuen Mitarbeiterin - Herstellen einfacher Teige und Massen - Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen - Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen - Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäcken - Herstellen von Backwarensnacks - Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig - Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäcken - Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten - Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen - Herstellen von Torten und Desserts - Herstellen von kleinen Gerichten - Planen und Durchführen einer Aktionswoche
Der berufsbezogene Unterricht wird hierbei erteilt in den Fächern: - Betriebsorganisation und Wirtschaftsprozesse - Produktionstechnologie - Verkaufsförderung
Weiterhin findet der berufsübergreifende Unterricht in den Fächern Deutsch, Politik, Sport/Gesundheitsförderung und Religionslehre statt.
Im Differenzierungsbereich wird darüberhinaus Mathematik angeboten.
Prüfungen Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine theoretische und praktische Zwischenprüfung statt.
Am Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt die ebenfalls theoretische und praktische Gesellenprüfung.
Berufsschulabschluss Der erfolgreiche Berufsschulabschluss beinhaltet den Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann mit dem Berufsabschluss unter den folgenden drei Bedingungen erworben werden: - Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 3,0 - Berufsabschlussprüfung bestanden - Nachweis der für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse, d.h. ein in einem Schuljahr belegter 80-stündiger Englischkurs muss mit der Mindestnote „ausreichend“ absolviert werden.
Weiterbildung Nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufserfahrung können sich Bäcker/innen in folgenden Berufen weiterbilden: - Bäckermeister/in - Industriemeister/in in den Fachrichtungen Brot oder Lebensmittel - Lebensmitteltechniker/in in der Fachrichtung Bäckereitechnik - Betriebswirt/in des Handwerks Auch ist der Zugang zu einer Fachhochschule z. B. als Ingenieur/in der Lebensmitteltechnologie unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ansprechpartner Bei Fragen stehen Ihnen Herr Rotermann und Frau Köther gerne zur Verfügung (Tel. 02234/56611).
Aktionen Pausenverkaufs- Aktionen
Wo Bäcker ausgebildet werden, wird auch gebacken. Alle anderen Schülerinnen und Schüler freuen sich in den Pausen über deren Backkunst zu Selbstkostenpreisen. |
||||