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BERUFSKOLLEG DES RHEIN-ERFT-KREISES IN BERGHEIM |
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Klasse für Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis |
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Eingangsvoraussetzungen - Erfüllung der Vollzeitschulpflicht - Kein Berufsausbildungsverhältnis nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung - Auch Teilnehmer/innen an Grundausbildungs- und Förderlehrgänge der Arbeitsämter
Durchführung - 1 Jahre Vollzeitunterricht mit zwei Tagen Schule und drei Tagen Praktikum pro Woche
Abschluss - Erfüllung der Berufsschulpflicht - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (je nach Noten und Unterricht) |
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