|
|
||||
|
BERUFSKOLLEG DES RHEIN-ERFT-KREISES IN BERGHEIM |
||||
|
|
Anmeldung |
|||
|
Die Anmeldung zu allen Vollzeitbildungsgängen und der Fachoberschule 11 ist ab dem 2. Unterrichtshalbjahr mit dem Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres während der Kernöffnungszeiten des Sekretariats (Di. - Fr., 8:00 - 13:00 Uhr) in Bergheim möglich.
Hinweis: Auch für das Berufsgrundschuljahr Körperpflege und die Berufsfachschule für Kosmetik erfolgt die Anmeldung in Bergheim.
Folgende Unterlagen müssen mit der Anmeldung eingereicht werden: (Anmeldeformular als PDF-Datei) (Anmeldeformular für das Duale System/ BerufsschülerInnen als PDF-Datei) Bei nicht volljährigen Schülern müssen die Erziehungsberechtigten durch ihre Unterschrift ihre Einwilligung erklären. Mit der Anmeldung wird die Kenntnisnahme der Haus- und Schulordnung bestätigt. (Haus- und Schulordnung vom Standort Bergheim und Standort Frechen als PDF-Datei) 2. Bewerbungsschreiben Eine Kurzbewerbung für den gewünschten Bildungsgang in Form eines Geschäftsbriefes 3. Personalausweis bzw. Geburtsurkunde Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Geburtsurkunde zur Anmeldung mit. 4. Lebenslauf In tabellarischer Form mit eigenhändiger Unterschrift 5. Letztes Zeugnis im Original bzw. als beglaubigte Kopie In der Regel das Halbjahreszeugnis. Die Übereinstimmung von Original und Kopie kann auch vor Ort bestätigt werden. Das Abschluss-/ Abgangszeugnis muss zum Schuljahresbeginn (Tag der Einschulung) eingereicht werden. 6. Schülerticket SchülerInnen, die vollzeitschulische Bildungsgänge besuchen, können das Schülerticket der REVG erwerben. Es gilt an 365 Tagen im ganzen Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Bei einer Entfernung von mehr als 5 km zwischen Wohnung und Unterrichtsort (kürzester Fußweg) beträgt der Eigenanteil in der Regel 12,00 €, unter 5 km derzeit 26,90 €. Das Formular ist im Sekretariat erhältlich. 7. Lichtbilder Für den Lebenslauf und den Schülerausweis. Bitte auf der Rückseite den Namen vermerken. 8. Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG SchülerInnen, die ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolvieren müssen bzw. möchten, benötigen zu Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als zwei Monate ist! Persönlich zu beantragen bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung!
Die Bildungsgänge des dualen Systems sind Pflichtbildungsgänge, d.h., dass Anmeldung im Prinzip über das gesamte Schuljahr möglich sind. In der Regel erfolgt Anmeldung und Einschulung in der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres. Hierzu muss der Berufsausbildungsvertrag (ersatzweise eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes) und das letzte Zeugnis vorgelegt werden.
Weitere Informationen können erfragt werden unter: Tel. (0 22 71) 47 91-0 |
||||