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BERUFSKOLLEG DES RHEIN-ERFT-KREISES IN BERGHEIM

 

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Anmeldung

 
 

Die Anmeldung zu allen Vollzeitbildungsgängen und der Fachoberschule 11 ist ab dem

2. Unterrichtshalbjahr mit dem Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres während der Kernöffnungszeiten des Sekretariats (Di. - Fr., 8:00 - 13:00 Uhr) in Bergheim möglich.

 

Hinweis: Auch für das Berufsgrundschuljahr Körperpflege und die Berufsfachschule für

              Kosmetik erfolgt die Anmeldung in Bergheim.

 

Folgende Unterlagen müssen mit der Anmeldung eingereicht werden:

1.  Anmeldeformular   (Anmeldeformular als PDF-Datei)

Bei nicht volljährigen Schülern müssen die Erziehungsberechtigten durch ihre Unterschrift ihre Einwilligung erklären.

Mit der Anmeldung wird die Kenntnisnahme der Schul- und Hausordnung bestätigt. (Haus- und Schulordnung vom Standort Bergheim und Standort Frechen als PDF-Datei)

2.  Bewerbungsschreiben

Eine Kurzbewerbung für den gewünschten Bildungsgang in Form eines Geschäftsbriefes

3.  Personalausweis bzw. Geburtsurkunde

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Geburtsurkunde zur Anmeldung mit.

4.  Lebenslauf

In tabellarischer Form mit eigenhändiger Unterschrift

5.  Letztes Zeugnis im Original bzw. als beglaubigte Kopie

In der Regel das Halbjahreszeugnis. Die Übereinstimmung von Original und Kopie kann auch vor Ort bestätigt werden. Das Abschluss-/ Abgangszeugnis muss zum Schuljahresbeginn (Tag der Einschulung) eingereicht werden.

6.  Antrag auf Jahresfahrkarte

Anspruch auf eine Jahreskarte haben nur Vollzeitschüler, die innerhalb des Rhein-Erft-Kreises weiter als 5 km von der Schule entfernt wohnen. Das Formular ist im Sekretariat erhältlich (Hinweis zur Fahrkartenausgabe).

Studierende der Fachschule für Sozialpädagogik haben ab dem Schuljahr 2005/06 keinen Anspruch auf eine Jahresfahrkarte.

7.  Lichtbilder

Für den Lebenslauf und den Schülerausweis. Bitte auf der Rückseite den Namen vermerken.

8.  Polizeiliches Führungszeugnis

Nur für die Fachschule für Sozialpädagogik

 

Die Bildungsgänge des dualen Systems sind Pflichtbildungsgänge, d.h., dass Anmeldung im Prinzip über das gesamte Schuljahr möglich sind. In der Regel erfolgt Anmeldung und Einschulung in der ersten Unterrichtswoche des Schuljahres. Hierzu muss der Berufsausbildungsvertrag (ersatzweise eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes) und das letzte Zeugnis vorgelegt werden.

 

Weitere Informationen können erfragt werden unter: Tel. (0 22 71) 47 91-0